EIN GRUND ZUM FEIERN
27.06.2026
Liebe Mitglieder und Freunde,
nun ist es offiziell: Der Reiterverein Bietigheim-Bissingen e.V. ist Eigentümer des Flurstücks 1934, Im Erlengrund 6, 74321 Bietigheim-Bissingen.
Die Erbengemeinschaft Meyle/Fromm, bestehend aus derzeit 11 Personen, hat das Grundstück an den Reiterverein Bietigheim-Bissingen e.V. verkauft. Aufgrund des bereits mit Urkunde vom 24.01.1977 bestellten und im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsrechts war unser Verein zum Erwerb des Grundstücks berechtigt. Die Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgte am 13.04.2026.
Die Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises lagen seit dem 26.05.2026 vor. Hierzu gehörten insbesondere:
- die Bescheinigung über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte nach dem Baugesetzbuch,
- die Genehmigung nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) durch das Landwirtschaftsamt.
Nach Vorliegen dieser Voraussetzungen wurde die finanzierende Bank über die Kaufpreisfälligkeit informiert. Die Kaufsumme wurde fristgerecht überwiesen, sodass der Erwerb des Grundstücks nun vollständig abgeschlossen ist.
Die Koppelflächen wurden von der Erbengemeinschaft bedauerlicherweise an Dritte veräußert. Für den Verein konnten jedoch langfristige Pachtverträge über nun weitere 14 beziehungsweise 19 Jahre vereinbart werden. Die Höhe der Pacht wurde auf Wunsch des Verpächters an den früheren Aufteilungsschlüssel angepasst, der bereits galt, als der Verein eine Gesamtpacht für die Flächen entrichtete. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich jederzeit gerne an den Vorstand wenden.
Wir freuen uns sehr, dass dieser wichtige Schritt nun erfolgreich abgeschlossen ist. Der Erwerb des Grundstücks, unseres Zuhauses, ist ein bedeutender Meilenstein für unseren Verein und ein großartiger Grund zum Feiern. Gleichzeitig sind wir uns der Verantwortung bewusst, die mit diesem Eigentum verbunden ist. Alles, was wir künftig auf diesem Gelände gestalten und entwickeln, tun wir für unseren Verein, unsere Mitglieder und unsere starke Gemeinschaft.
Es ist vollbracht – und wir blicken mit großer Freude und Zuversicht in die Zukunft!
Das werden wir gebührend feiern! Weitere Infos hierzu folgen aber der Termin kann schon mal vorgemerkt werden.