Die Lehrgänge
Im Rahmen der reiterlichen Fortbildung finden in regelmäßigen Abständen auch Dressur- und Spring-Lehrgänge für Turnierreiter sowie Lehrgänge für Voltigierer statt.
„Die Nutzung der Anlage für Nichtmitglieder erfolgt auf eigene Gefahr. Die Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach §833 BGB. Während des gesamten Aufenthalts auf der Anlage des Reitervereins bleibt der Reiter/Besitzer Tierhüter i. S. d. § 834 BGB. Für jedes auf der Anlage bewegte Pferd muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Teilnehmende Pferde müssen einen aktuellen Impfschutz (Herpes) nachweisen um die Infrastruktur der Anlage (Stallungen, Koppeln, Abspritzplatz) nutzen zu können.
Geplante Lehrgänge
Nov
03